Ein wegen Vergewaltigung angeklagter 39-jähriger Türke erschien am gestrigen Mittwoch nicht zum Gerichtstermin in Münster. Stattdessen floh der 39-Jährige in die Türkei. Das Flugticket soll durch das Dortmunder Ausländeramt bezahlt worden sein. Auch sein Anwalt blieb der Verhandlung fern.
Demnach zog der Mann, der in einem Nachtklub eine 21-jährige Prostituierte vergewaltigt haben soll, seinen Asylantrag zurück, nachdem er eingewilligt hatte der Abschiebung zuzustimmen.
Der Prozess wurde ausgesetzt, durch das Gericht wurde Haftbefehl erlassen. Der Anwalt des Angeklagten teilte mit, dass er seinem Mandanten raten werde, nach Deutschland zurückzukehren.
Quelle:
shortnews.de
Meinung: Ich zitiere hier mal ein Kommentar von
gentlemandd
aber stutzig macht mich doch dass ein amt mal wieder nicht weiss was das andere macht...
wie kann das Ausländeramt jemandem ne ausreise finanzieren, wenn derjenige hier angeklagt wurde? tolle vernetzung unserer überbürokratisierten ämter und behörden...